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Rechtsantragstelle

Die Aufgaben der Rechtsantragstelle besteht darin, Anträge und Erklärungen, die gegenüber dem Gericht abzugeben sind, formgerecht aufzunehmen. Bitte beachten Sie, dass die Rechtsantragstelle Sie nicht rechtlich beraten darf.

Die Rechtsantragstelle des Sozialgerichts Lüneburg finden Sie im Erdgeschoss. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Empfang helfen gerne weiter.

Die Antragsaufnahme ist nach vorheriger Terminvereinbarung auch im Wege der Bild- und Tonübertragung möglich. Termine können per E-Mail an SGLG-Rechtsantragstelle@justiz.niedersachsen.de oder telefonisch unter 04131 8545-300 vereinbart werden. Nachfolgend finden Sie eine Anleitung für die Teilnahme.

Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis und alle Unterlagen mit, die nach Ihrer Einschätzung für Ihr Anliegen von Bedeutung sein könnten (Schriftwechsel mit der Behörde und insbesondere den angefochtenen Verwaltungsakt/Widerspruchsbescheid).


Sie können Ihre Erklärungen und Anliegen gegebenenfalls unter Nutzung der bereitgelegten Vordrucke auch in der Wachtmeisterei abgeben.

Vordrucke zur Einlegung von Rechtsmitteln finden Sie zudem hier.


Telefonisch ist die Rechtsantragstelle erreichbar unter 04131/8545–300.


Es wird darauf hingewiesen, dass in der Rechtsantragstelle keine Rechtsberatung erfolgen darf.




Anleitung zur Inanspruchnahme der Rechtsantragstelle im Wege der Bild- und Tonübertragung:

 

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