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Mediation beim Güterichter

Nutzen Sie die Möglichkeiten einer Mediation beim Güterichter

... um den Konflikt mit allen Beteiligten gemeinsam im Einvernehmen zu lösen.

2002 haben niedersächsische Gerichte damit begonnen, Mediation als alternative Form der Konfliktlösung für die bei ihnen anhängigen Verfahren mit großem Erfolg anzubieten. Inzwischen gibt es an jedem Gericht in Niedersachsen Güterichterinnen und Güterichter, die in der Führung von Vermittlungsgesprächen besonders ausgebildet sind. Diese arbeiten gemeinsam mit Ihnen und Ihren Rechtsanwälten daran, eine faire und nachhaltige Lösung Ihres Konflikts zu finden. Entsprechend der gesetzlichen Regelung ist Ihre Güterichterin bzw. Ihr Güterrichter nicht gleichzeitig auch für die Entscheidung Ihres Verfahrens zuständig.


Über Mediation

Die Mediation ist ein freiwilliges und vertrauliches Verfahren.

Bei Gericht wird die Mediation durch dafür speziell ausgebildete Güterichterinnen und Güterichter durchgeführt. Sie unterstützen die Konfliktparteien in einer nichtöffentlichen Verhandlung dabei, gemeinsam eine einvernehmliche, selbstbestimmte und für alle Beteiligten tragbare Lösung zu entwickeln. Die besondere Gesprächsführung stellt dabei die Interessen und Bedürfnisse der Beteiligten in den Mittelpunkt.

Die Güterichter sind neutral und allparteilich. Sie geben grundsätzlich keinen rechtlichen Rat und sind von einer etwaigen streitigen Entscheidung des Verfahrens ausgeschlossen.

Ihre Interessen sowie Ihre rechtlichen und sonstigen Argumente werden gemeinsam mit allen Konfliktbeteiligten erörtert und der Lösung zugrunde gelegt.


Ihre Vorteile einer Mediation beim Güterichter

Im Rahmen des Güterichterverfahrens steht vielfach mehr Zeit zur Verfügung. Hintergründe des Konflikts und die Interessen der Beteiligten können besser herausgearbeitet und berücksichtigt werden.

Die Beteiligten bestimmen selbst, wie der Konflikt gelöst wird. So kann eine tragfähige Beziehung für die Zukunft erhalten oder wieder geschaffen werden.

Durch das Güterichterverfahren können auch weitere, über den Rechtsstreit hinausgehende Konflikte gelöst und beigelegt werden, die die Beteiligten belasten.

Im Güterichterverfahren kann vielfach sehr schnell ein Termin stattfinden.

Das Güterichterverfahren ist vertraulich und nichtöffentlich. Führt das Güterichterverfahren nicht zum Erfolg, geht das Verfahren einfach weiter.


Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen.


Falls Sie weitere Fragen zum Güterichterverfahren am Sozialgericht Lüneburg haben, können Sie sich gerne an die Geschäftsstelle, Tel.: 04131/8545-409, wenden.

Güterichterverfahren
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