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Informationen für Sachverständige

Das Sozialgericht Lüneburg ist bei der Urteilsfindung in zahlreichen Fällen auf die Expertise von externen, unabhängigen Sachverständigen angewiesen. Insbesondere in den Rechtsgebieten der gesetzlichen Kranken-, Renten-, Unfall- und Pflegeversicherung sowie im Schwerbehindertenrecht ist die Einholung von Gutachten durch medizinische Sachverständige oder durch Pflegesachverständige vor einer gerichtlichen Entscheidung oft unabdingbar.

Um die Qualität der Rechtsprechung in den einzelnen Rechtsstreitigkeiten zu gewährleisten, ist die Sozialgerichtsbarkeit daher auf die Zusammenarbeit mit einer Vielzahl von qualifizierten Sachverständigen angewiesen. Aus diesem Grund werden fortlaufend medizinische Sachverständige gesucht, die Interesse an einer solchen gutachterlichen Tätigkeit haben.

Falls Sie Interesse an einer Tätigkeit als Gutachterin oder Gutachter in der Sozialgerichtsbarkeit haben, freuen wir uns über eine Kontaktaufnahme. Dazu können Sie gerne den Vordruck

 

nutzen.


Bei weiteren Fragen, zur Kontaktaufnahme oder zur Rücksendung des Informationsbogens erreichen Sie uns wie folgt:

Tel.: 04131 8545 300
Fax: 05141 5937-32700

EMail: SGLG-Poststelle@justiz.niedersachsen.de

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