Beiladungsbeschluss v. 05.04.2023
Mit diesem veröffentlichen Beschluss wird angeordnet, dass nur solche Personen, die Ihre Beiladung bis zum 31. August 2023 beantragen in dem Verfahren S 14 BA 9/20 beigeladen werden. mehr
Mit diesem veröffentlichen Beschluss wird angeordnet, dass nur solche Personen, die Ihre Beiladung bis zum 31. August 2023 beantragen in dem Verfahren S 14 BA 9/20 beigeladen werden. mehr
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Bei den Gerichten der niedersächsischen Sozialgerichtsbarkeit besteht die Möglichkeit der rechtsverbindlichen elektronischen Kommunikation. mehr
Beim Sozialgericht Lüneburg können die Beteiligten als weitere Möglichkeit zur Lösung von Konflikten das Güterichterverfahren nutzen. mehr
Sozialgericht Lüneburg
Adolph-Kolping-Str. 16
21337 Lüneburg
Tel.: 04131 8545 300
Fax: 05141 5937-32700
Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag
09.00 bis 12.00 Uhr
14.00 bis 15.30 Uhr
Freitag und vor Feiertagen
09.00 bis 12.00 Uhr
Die Rechtsantragstelle ist
zunächst bis zum 30. April 2021
nur im Notfall besetzt. Weitere
Informationen finden Sie unter
der Rubrik "Wir über uns".