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Zuständigkeit

Das Sozialgericht Lüneburg ist eines von neun Sozialgerichten im Geschäftsbereich des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen. Örtlich zuständig ist in der Regel das Sozialgericht, in dessen Zuständigkeitsbezirk der Kläger zum Zeitpunkt der Klageerhebung wohnt. Wer in einem Beschäftigungsverhältnis steht, kann auch wahlweise vor dem für seinen Beschäftigungsort zuständigen Sozialgericht Klage erheben (vgl. - auch zu Sonderregelungen - § 57 Sozialgerichtsgesetz).


Der Gerichtsbezirk des Sozialgerichts Lüneburg umfasst die Landkreise Celle, Harburg, Heidekreis, Lüchow-Dannenberg, Lüneburg und Uelzen.


Im elektronischen Justizportal des Bundes und der Länder können Sie über das Orts- und Gerichtsverzeichnis das für Sie örtlich zuständige Sozialgericht ermitteln. Informationen über die weiteren Sozialgerichte in Niedersachsen und Bremen erhalten Sie hier.



Informationen zum Sozialgerichtsprozess finden Sie im Niedersächsischen Landesjustizportal.

Die Grundzüge des sozialgerichtlichen Verfahrens werden hier erläutert.

Informationen zu den Aufgaben der Sozialgerichtsbarkeit finden Sie hier.





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